Seit Ende Juni 2018 prüft die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen wie gut die seit 25. Mai 2018 geltende europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in den niedersächsischen Unternehmen angewandt wird. Im ersten Schritt sind 50 Unternehmen unterschiedlicher Größen aus verschiedenen Branchen betroffen. Diese sollen Fragen zu zehn Bereichen des Datenschutzes beantworten. Hierfür wurde ein entsprechender Fragenkatalog versandt.
Mit dieser Maßnahme möchte die Landesdatenschutzbeauftragte das Bewusstsein für Datenschutz im Allgemeinen und die Vorschriften der DSGVO stärken. Zwar ginge es zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorrangig darum, viele Fehler zu finden, jedoch könne es natürlich zu einem entsprechenden Verfahren kommen, wenn während der Prüfung Verstöße gegen die DSGVO festgestellt würden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Datenschutzbehörde sollen die Antworten bis zum November auswerten und anschließend Vor-Ort-Termine wahrnehmen.
Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung beim Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems für Ihr Unternehmen? Dann kontaktieren Sie uns!