Orientierungshilfe als praktischer Ratgeber
Mit der Orientierungshilfe hat die DSK den betroffenen Unternehmen einen wertvollen Ratgeber zur Seite gestellt. Dieser soll die Unternehmen und Verantwortlichen dabei unterstützen, die TTDSG im Sinne des Gesetzgebers umzusetzen. Der Schwerpunkt dieser Ausarbeitung liegt auf dem Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen gemäß § 25 TTDSG. Oftmals wird diese Vorschrift als zentrale Norm des TTDSG bezeichnet. Für die Gerichte dienen die Empfehlungen der DSK ebenfalls als Orientierungshilfe, welche bei Entscheidungen herangezogen werden kann. Die deutschen Datenschutzbehörden legen anhand der Orientierungshilfe fest, welche Maßstäbe bei der Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gesetzt werden.
Anwendungsbereich der Orientierungshilfe
Der § 25 TTDSG findet nicht nur auf Cookies Anwendung, sondern betrifft auch beispielsweise Web-Storage-Objekte oder automatische Update-Funktionen. Die DSK stellt klar, dass ein Nichtstun und damit die Verwendung von vorangekreuzten Feldern keine Einwilligung darstellt. Es kommt bei der Beurteilung von Einwilligungen darauf an, wie die einzelnen Buttons in einem Cookie-Banner sowie weitere Handlungsoptionen beschriftet und gestaltet sind. Nach Ansicht der DSK muss die Ablehnung von Cookies zudem ebenso einfach wie die Zustimmung sein. Den Besuchern einer Website darf die Ablehnung der Cookies daher nicht durch zusätzliche oder unnötige Klicks erschwert werden.