Wir sind als externer Datenschutzbeauftragter vorwiegend in Hamburg und Umgebung tätig. Unser Mandantenspektrum erstreckt sich von Start-ups und Familienunternehmen bis hin zu etablierten Konzernen.
Muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Sie fragen sich, ob auch Ihre Firma einen Datenschutzbeauftragten benennen muss? Für Unternehmen, die in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist nach europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein Datenschutzbeauftragter (intern oder extern) vorgeschrieben.
Dies ist auch der Fall, wenn sich Ihre geschäftliche Kerntätigkeit darauf konzentriert, personenbezogene Daten zu verarbeiten, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen, oder ihre geschäftliche Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten besteht.
Betrieblicher Datenschutz
Bei der Umsetzung des betrieblichen Datenschutzes entscheiden sich viele Verantwortliche gegen die Benennung eines eigenen Mitarbeiters als Datenschutzbeauftragten, da Kosten und Aufwand für Aus- und Fortbildung hoch sind. Zudem genießen betriebliche Datenschutzbeauftragte Kündigungsschutz. Dies ist vielen ein Dorn im Auge. Auch die Haftung ist bei der Entscheidung zwischen einer internen und externen Lösung ausschlaggebend.
Profitieren auch Sie von der umfassenden Qualifikation unserer zertifizierten Datenschutzbeauftragten mit juristischem Hintergrund und tiefgreifenden IT-Kenntnissen. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den Datenschutz und schützen Sie vor hohen Bußgeldern.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten (DSB):
- kompetenter Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Belangen
- zuverlässige Erfüllung der Datenschutzgesetze
- Vertrauens- und Imagegewinn bei Mandanten, Kunden und Mitarbeitern
- Ihre Mitarbeiter/innen können sich ihren Kernaufgaben widmen
- es fallen keine Kosten für Fortbildungen an
- kein besonderer Kündigungsschutz für einen Ihrer Mitarbeiter
- Haftungsoptimierung